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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings, Seminare und individuelle Aufträge

Anbieterin:

jukendu – Britta Klüber

An der Blankstr. 55

41352 Korschenbroich

britta.klueber@jukendu.com

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1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für individuell vereinbarte Trainings, Seminare, Workshops und vergleichbare Leistungen von jukendu – Britta Klüber.

1.2  Art, Inhalt, Umfang, Termin und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.

1.3  Britta Klüber erbringt die vereinbarten Leistungen selbstständig und frei von Weisungen. Durch die Beauftragung wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

1.4  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Britta Klüber die Leistung persönlich erbringt, kann jukendu zur Leistungserbringung entsprechend qualifizierte Personen einsetzen.

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2. Mitwirkung des Auftraggebers

2.1  Auftraggeber und jukendu informieren sich gegenseitig rechtzeitig über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags wesentlich sind.

2.2  Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung vereinbarten Informationen, Räumlichkeiten, technischen Voraussetzungen und sonstigen erforderlichen Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung, soweit diese nicht ausdrücklich von jukendu übernommen werden.

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3. Stornierung durch den Auftraggeber

3.1  Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Trainings- oder Seminartermin stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei jukendu.

3.2  Bei einer Stornierung werden folgende Stornokosten auf das vereinbarte Trainingshonorar berechnet:

–  bis sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

–  weniger als sechs bis vier Wochen vorher: 25 %

–  weniger als vier bis zwei Wochen vorher: 50 %

–  weniger als zwei bis eine Woche vorher: 75 %

–  weniger als eine Woche vorher: 100 %

3.3  Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Raumkosten, können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3.4  Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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4. Verhinderung von jukendu

4.1  Kann Britta Klüber eine vereinbarte Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht durchführen, informiert jukendu den Auftraggeber unverzüglich.

4.2  Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall um die Vereinbarung eines Ersatztermins.

4.3  Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits für die ausgefallene Leistung gezahlte Honorare erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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5. Honorare, Zahlungsbedingungen und Reisekosten

5.1  Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare.

5.2  Soweit nicht anders ausgewiesen oder vereinbart, verstehen sich die angegebenen Nettohonorare zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3  Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4  Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden entsprechend der im Angebot getroffenen Vereinbarung berechnet. Wird eine Kilometerpauschale vereinbart, richtet sich deren Höhe nach dem jeweiligen Angebot.

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6. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

6.1  Sämtliche von jukendu bereitgestellten Trainings- und Schulungsmaterialien, insbesondere Texte, Handbücher, Arbeitsblätter, Tabellen, Grafiken, Präsentationen, Video- und Audiodateien, Übungen, Rollenspiele und Trainingskonzepte, sind urheberrechtlich geschützt bzw. werden von jukendu aufgrund entsprechender Nutzungsrechte verwendet.

6.2  Die Materialien werden den Teilnehmer:innen ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Zusammenhang mit dem gebuchten Training zur Verfügung gestellt.

6.3  Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von jukendu dürfen die Materialien insbesondere nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder für eigene Trainings, Seminare oder sonstige kommerzielle Angebote verwendet werden.

6.4  Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer:innen in geeigneter Weise über diese Nutzungsbeschränkungen.

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7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1  Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

7.2  Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

7.3  Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch jukendu enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

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8. Referenznennung

8.1  Die Verwendung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen des Auftraggebers zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

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9. Haftung

9.1  jukendu haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

9.2  Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet jukendu auch bei einfacher Fahrlässigkeit; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.3  Im Übrigen ist die Haftung von jukendu für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.5  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Erfüllungsgehilfen von jukendu, insbesondere zugunsten der von jukendu gemäß Ziffer 1.4 eingesetzten Dritten.

9.6  Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Daten regelmäßig eigenverantwortlich zu sichern. Für den Verlust von Daten haftet jukendu nur im Rahmen der vorstehenden Absätze und nur insoweit, als dieser Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht hätte vermieden werden können.

9.7  Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs; dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 9.1.

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10. Schlussbestimmungen

10.1        Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

10.2        Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von jukendu.

10.3        Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Stand: September 2026

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